Am 6. Dezember 2007 stellte der FIA-WMSC fest, dass Renault vertrauliche McLaren-Daten besaß, verzichtete jedoch auf eine Sanktion.
Die Entscheidung des FIA-Weltmotorsportrats vom 6. Dezember 2007 wurde zu einem Schlüsselmoment innerhalb der Spionagefälle der 2000er-Jahre. Zwar bestätigte der Rat, dass Renault über McLaren-Material verfügte, doch das Ausbleiben einer Strafe hob den Fall deutlich von der früheren McLaren-Ferrari-Affäre ab.
Die FIA untersuchte den Umfang und die Bedeutung des Materials. Obwohl Dateien im Renault-System lagen, gab es keine Hinweise darauf, dass sie in die Fahrzeugentwicklung eingeflossen waren oder eine messbare Leistungssteigerung bewirkten. Dieser Punkt war entscheidend. Er machte deutlich, dass der Unterschied zwischen Besitz und Nutzung eine sportlich relevante Abstufung darstellt.
Renaults interne Maßnahmen spielten ebenfalls eine Rolle. Das Team hatte Zugänge gesperrt, interne Prüfungen eingeleitet und vollständig kooperiert. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Daten nicht Teil der technischen Abläufe waren. Der Rat kam daher zu dem Schluss, dass eine Strafe den tatsächlichen Effekt überbewertet hätte.
Trotz fehlender Sanktion hatte das Urteil Konsequenzen. Die Anerkennung eines Vergehens betonte die Bedeutung geistiger Eigentumsgrenzen für die sportliche Fairness. Gleichzeitig zeigte die Entscheidung, wie komplex Fälle werden können, wenn Daten vorhanden sind, aber ohne erkennbaren Wettbewerbsvorteil bleiben.
Damit setzte die FIA ein Signal für Verhältnismäßigkeit. Der Beschluss machte deutlich, wie künftige Fälle zu bewerten sind, wenn Datenverstöße ohne technische Nutzung auftreten.
